Verwaltungsgerichtshof 93/11/0125

93/11/0125Verwaltungsgerichtshof19.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1994

Spruch

1. Die Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof in der Sache selbst werden zurückgewiesen.

2. Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

3. Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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