Verwaltungsgerichtshof 93/11/0103

93/11/0103Verwaltungsgerichtshof16.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.782,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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