Verwaltungsgerichtshof 93/11/0056

93/11/0056Verwaltungsgerichtshof23.11.1993

Regest

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.