Verwaltungsgerichtshof 93/11/0054

93/11/0054Verwaltungsgerichtshof03.08.1993

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Parteistellung Parteienantrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.08.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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