Verwaltungsgerichtshof 93/10/0242

93/10/0242Verwaltungsgerichtshof03.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.08.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium f. Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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