Verwaltungsgerichtshof 93/10/0238

93/10/0238Verwaltungsgerichtshof27.11.1995

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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