Verwaltungsgerichtshof 93/10/0229

93/10/0229Verwaltungsgerichtshof04.09.1995

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0229

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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