Verwaltungsgerichtshof 93/10/0205

93/10/0205Verwaltungsgerichtshof14.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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