Verwaltungsgerichtshof 93/10/0170

93/10/0170Verwaltungsgerichtshof27.07.1994

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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