Verwaltungsgerichtshof 93/10/0167

93/10/0167Verwaltungsgerichtshof29.11.1993

Regest

Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1993

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Spruchabschnittes I wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben;

2. den Beschluß gefaßt:

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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