Verwaltungsgerichtshof 93/10/0141

93/10/0141Verwaltungsgerichtshof21.11.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Beweismittel Augenschein Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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