Verwaltungsgerichtshof 93/10/0136

93/10/0136Verwaltungsgerichtshof27.11.1995

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Diverses Verantwortlichkeit (VStG §9) Verantwortlichkeit (VStG §9) verantwortlich Beauftragter Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1993100136.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.