Verwaltungsgerichtshof 93/10/0135

93/10/0135Verwaltungsgerichtshof27.03.1995

Regest

Begründung Allgemein Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er die Versagung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung zum Inhalt hat, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Oberösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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