Verwaltungsgerichtshof 93/10/0081

93/10/0081Verwaltungsgerichtshof20.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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