Verwaltungsgerichtshof 93/10/0079

93/10/0079Verwaltungsgerichtshof18.04.1994

Regest

Rechtsträger der belangten Behörde Gebietskörperschaft als Beschwerdeführer Behörde gegen Behörde Rechtsträger der belangten Behörde Verschiedene Rechtsträger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Kostenersatz wird abgewiesen.

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