Verwaltungsgerichtshof 93/10/0071

93/10/0071Verwaltungsgerichtshof28.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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