Verwaltungsgerichtshof 93/10/0058

93/10/0058Verwaltungsgerichtshof06.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.