Verwaltungsgerichtshof 93/10/0040

93/10/0040Verwaltungsgerichtshof30.05.1994

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exektion zu ersetzen.

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