Verwaltungsgerichtshof 93/10/0039

93/10/0039Verwaltungsgerichtshof18.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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