Verwaltungsgerichtshof AW 93/10/0031

AW 93/10/0031Verwaltungsgerichtshof29.10.1993

Regest

Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 93/10/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1993

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.

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