Verwaltungsgerichtshof 93/10/0030

93/10/0030Verwaltungsgerichtshof18.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1993

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 22.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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