Verwaltungsgerichtshof 93/10/0029

93/10/0029Verwaltungsgerichtshof19.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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