Verwaltungsgerichtshof 93/10/0015

93/10/0015Verwaltungsgerichtshof26.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Spruchpunkte II 4. und 5. wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Salzburg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von S 12.765,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.