Verwaltungsgerichtshof 93/10/0013

93/10/0013Verwaltungsgerichtshof28.06.1993

Regest

Verantwortlichkeit (VStG §9) Vertreter Verantwortlichkeit (VStG §9) verantwortlich Beauftragter Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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