Verwaltungsgerichtshof 93/10/0012

93/10/0012Verwaltungsgerichtshof14.03.1994

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Beweismittel Sachverständigenbeweis Anforderung an ein Gutachten Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er die Untersagung von Flohmärkten betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen, soweit sich die Beschwerde gegen die Abhaltung von Theaterveranstaltungen richtet, wird diese zurückgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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