Verwaltungsgerichtshof 93/10/0010

93/10/0010Verwaltungsgerichtshof21.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von S 10.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.