Verwaltungsgerichtshof 93/09/0501

93/09/0501Verwaltungsgerichtshof07.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0501

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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