Verwaltungsgerichtshof 93/09/0493

93/09/0493Verwaltungsgerichtshof12.12.1995

Regest

Besondere Rechtsgebiete Diverses Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0493

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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