Verwaltungsgerichtshof 93/09/0473

93/09/0473Verwaltungsgerichtshof21.03.1995

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Besondere Rechtsgebiete Diverses Gutachten Ergänzung Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Gutachten rechtliche Beurteilung Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung Sachverhalt Sachverständiger Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0473

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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