Verwaltungsgerichtshof 93/09/0463

93/09/0463Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0463

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund im Verfahren zu Zl. 42/8-DOK/93 (erstangefochtener Bescheid) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und im Verfahren zu Zl. 41/11-DOK/93 (zweitangefochtener Bescheid) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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