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93/09/0462•Verwaltungsgerichtshof 93/09/0462
93/09/0462Verwaltungsgerichtshof23.02.1994
Beweismittel Urkunden Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Beweismittel Beschuldigtenverantwortung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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