Verwaltungsgerichtshof 93/09/0460

93/09/0460Verwaltungsgerichtshof16.12.1993

Regest

Anrufung der obersten Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0460

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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