Verwaltungsgerichtshof 93/09/0383

93/09/0383Verwaltungsgerichtshof23.02.1994

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Inhalt des Spruches Diverses Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0383

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,--binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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