Verwaltungsgerichtshof 93/09/0375

93/09/0375Verwaltungsgerichtshof18.05.1994

Regest

Anforderung an ein Gutachten Besondere Rechtsgebiete KOVG Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Ergänzung Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Vom Sachverständigen herangezogene Befunde und sonstige Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0375

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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