Verwaltungsgerichtshof 93/09/0351

93/09/0351Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0351

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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