Verwaltungsgerichtshof 93/09/0313

93/09/0313Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Regest

Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0313

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge der beschwerdeführenden Partei und der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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