Verwaltungsgerichtshof 93/09/0293

93/09/0293Verwaltungsgerichtshof15.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0293

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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