Verwaltungsgerichtshof 93/09/0262

93/09/0262Verwaltungsgerichtshof18.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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