Verwaltungsgerichtshof 93/09/0196

93/09/0196Verwaltungsgerichtshof02.09.1993

Regest

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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