Verwaltungsgerichtshof 93/09/0186

93/09/0186Verwaltungsgerichtshof02.12.1993

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.