Verwaltungsgerichtshof 93/09/0183

93/09/0183Verwaltungsgerichtshof17.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1993

Spruch

  1. Dem Wiedereinsetzungsantrag wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.

  2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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