Verwaltungsgerichtshof 93/09/0169

93/09/0169Verwaltungsgerichtshof19.01.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 13.550,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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