Verwaltungsgerichtshof 93/09/0166

93/09/0166Verwaltungsgerichtshof21.10.1993

Regest

Unterschrift des Genehmigenden Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des Privatrechts

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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