Verwaltungsgerichtshof 93/09/0157

93/09/0157Verwaltungsgerichtshof21.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.