Verwaltungsgerichtshof 93/09/0146

93/09/0146Verwaltungsgerichtshof18.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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