Verwaltungsgerichtshof 93/09/0144

93/09/0144Verwaltungsgerichtshof21.10.1993

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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