Verwaltungsgerichtshof 93/09/0143

93/09/0143Verwaltungsgerichtshof23.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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