Verwaltungsgerichtshof 93/09/0104

93/09/0104Verwaltungsgerichtshof17.06.1993

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1993

Spruch

Die fünf angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin pro Beschwerde Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,--, somit insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 57.700,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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