Verwaltungsgerichtshof 93/09/0098

93/09/0098Verwaltungsgerichtshof02.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.