Verwaltungsgerichtshof 93/09/0096

93/09/0096Verwaltungsgerichtshof01.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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